Die wichtigsten waffenrechtlichen Grundlagen
Netzfund
Neue Vorschrift für legale Waffenbesitzer
Tresor für Tresorschlüssel
Da kommt was Neues auf uns zu
Information von der Schießwartenachschulung.
Hier: Text eine anderen Polizeibehörde, da wohl Minden noch nicht soweit ist
Ab dieser Woche erhalten lippische Waffenbesitzer Post von der Waffenbehörde Lippe: Gemäß dem Urteil des OVG NRW vom 23.10.2023 wurde eine Konkretisierung der gesetzlichen Vorschriften für die sichere Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenschränke mit Schlüsselschloss erlassen. Die Änderung wird mit einem Info-Schreiben an alle lippischen Waffenbesitzer versendet.
Neu ist nun Folgendes: ? Waffenbesitzer, die einen Waffenschrank mit Schlüsselverriegelung verwenden, gewährleisten die sichere Aufbewahrung der Waffen und Munition jetzt erst dann, wenn der Schlüssel zum jeweiligen Waffenschrank in einem weiteren Waffenschrank verwahrt ist. Dieser muss mindestens die gleiche Sicherheitsstufe aufweisen, welche auch für die Schusswaffen einzuhalten ist.
✅ Der weitere Waffenschrank ist nur ausreichend, wenn dieser durch ein Zahlencodeschloss oder ein biometrisches Verschlusssystem, zum Beispiel Fingerabdruck-Scan-Schloss, verschlossen wird:
https://lippe.polizei.nrw/.../urteil-zur-aufbewahrung-von...
Die Umsetzung dieser Änderung ist zunächst nicht nachzuweisen. ? Die Waffenbehörde weist aber alle Waffenbesitzer darauf hin, dass die Umsetzung jederzeit bei einer Aufbewahrungskontrolle überprüft werden kann und ein Verstoß gegen dieses Urteil zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit und zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis führen kann.
gelesen im Dezember 2020
Merkblatt zu Änderungen ab 1. September 2020
Waffenrecht: Bundestag verabschiedet das Dritte Waffenrechtänderungsgesetz
13.12.2019 17:03
Änderungen im Waffengesetz
- Nach dem Erwerbsbedürfnis, an dem sich nichts ändert, wird zukünftig 5 und 10 Jahre
nach dem Ersterwerb geprüft, ob das einmal erteilte Bedürfnis noch fortbesteht. Dazu muss der Waffenbesitzer pro Waffengattung (Kurz- / Langwaffe) mit einer seiner Waffen nachweisen, dass er
regelmäßig schießt. Ein regelmäßiges Schießen liegt dann vor, wenn einmal pro Quartal bzw. sechsmal im Jahr die Schießaktivität im Referenzzeitraum (zwei Jahre) belegt werden kann. Nach zehn Jahren
genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einem Schießsportverein.
- Es bleibt bei Vorderladerwaffen sowie Armbrüsten alles beim Alten.
- Vor der Genehmigung des Erwerbs von Feuerwaffen wird zukünftig regelmäßig eine
Verfassungsschutzabfrage durchgeführt.
- Magazine mit einem Fassungsvermögen von mehr als zehn Patronen für Langwaffen sowie 20
Patronen für Kurzwaffen werden als "verbotene Gegenstände" eingestuft. Trotz deutlichem Vortrag hierzu ließen sich die Politiker von dieser Verschärfung, die in benachbarten Nationen sehr viel
schützenfreundlicher umgesetzt wurde, nicht abbringen.
- Im Bereich der Schießstandsachverständigen gibt es nun eine Öffnungsklausel für die Bundesländer. Diese ermöglicht es ihnen, die Qualifikationsanforderungen für die Anerkennung als Schießstandsachverständiger sowie das Verfahren der Anerkennung selbst zu regeln. Dies könnte somit wieder zu einer besseren bundesweiten Verfügbarkeit an Schießstandsachverständigen führen, da nicht mehr ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Schießstandsachverständige zum Einsatz kommen können.
Der Bundesrat entscheidet am 20 Dezember 2019
Infoblatt_Kommissionswaffen.pdf
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Vorrübergehende Überlassung erlaubnispflichtiger Waffen
Transportschein für Waffen.pdf
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1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012[...]
PDF-Dokument [528.6 KB]