Die wichtigsten waffenrechtlichen Grundlagen

 

Neben weiteren Rechtsvorschriften zum Umgang mit Schusswaffen und Munition hier die wichtigsten Volltexte wie Waffengesetz, Allgemeine Waffengesetz-Verordnung sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz.

alle Angaben ohne Gewähr

gelesen im Dezember 2020

Merkblatt zu Änderungen ab 1. September

Waffenrecht: Bundestag verabschiedet das Dritte Waffenrechtänderungsgesetz

13.12.2019 17:03

 

Änderungen im Waffengesetz

 

  • Nach dem Erwerbsbedürfnis, an dem sich nichts ändert, wird zukünftig 5 und 10 Jahre nach dem Ersterwerb geprüft, ob das einmal erteilte Bedürfnis noch fortbesteht. Dazu muss der Waffenbesitzer pro Waffengattung (Kurz- / Langwaffe) mit einer seiner Waffen nachweisen, dass er regelmäßig schießt. Ein regelmäßiges Schießen liegt dann vor, wenn einmal pro Quartal bzw. sechsmal im Jahr die Schießaktivität im Referenzzeitraum (zwei Jahre) belegt werden kann. Nach zehn Jahren genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einem Schießsportverein.
     
  • Es bleibt bei Vorderladerwaffen sowie Armbrüsten alles beim Alten.
     
  • Vor der Genehmigung des Erwerbs von Feuerwaffen wird zukünftig regelmäßig eine Verfassungsschutzabfrage durchgeführt.
     
  • Magazine mit einem Fassungsvermögen von mehr als zehn Patronen für Langwaffen sowie 20 Patronen für Kurzwaffen werden als "verbotene Gegenstände" eingestuft. Trotz deutlichem Vortrag hierzu ließen sich die Politiker von dieser Verschärfung, die in benachbarten Nationen sehr viel schützenfreundlicher umgesetzt wurde, nicht abbringen.
     
  • Im Bereich der Schießstandsachverständigen gibt es nun eine Öffnungsklausel für die Bundesländer. Diese ermöglicht es ihnen, die Qualifikationsanforderungen für die Anerkennung als Schießstandsachverständiger sowie das Verfahren der Anerkennung selbst zu regeln. Dies könnte somit wieder zu einer besseren bundesweiten Verfügbarkeit an Schießstandsachverständigen führen, da nicht mehr ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Schießstandsachverständige zum Einsatz kommen können.

Der Bundesrat entscheidet am 20 Dezember 2019

Anzeigepflichten beim Überlassen von Schusswaffen zum Zwecke des Kommissionsverkaufs
Infoblatt_Kommissionswaffen.pdf
PDF-Dokument [26.6 KB]
Vordruck Transportschein
Vorrübergehende Überlassung erlaubnispflichtiger Waffen
Transportschein für Waffen.pdf
PDF-Dokument [77.6 KB]
Merkblatt über die Lagerung von Waffen
lagerung von waffen.pdf
PDF-Dokument [77.7 KB]
Waffengesetz vom 30.06.2017
WaffG_v._30.06.2017.pdf
PDF-Dokument [228.5 KB]
Allgemeine Waffengesetzverordnung vom 30.06.2017
AWaffV_v._30.06.2017.pdf
PDF-Dokument [133.6 KB]
Allgemeine Verwaltungsvorschrift in der Fassung des Bundesanzeigers
1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012[...]
PDF-Dokument [528.6 KB]