Die Jugend im Kyffhäuserbund
Die jugendlichen Mitglieder (bis 21 Jahre) der Mitgliedsorganisationen sind in der Kyffhäuserjugend (KJ) zusammengeschlossen. Die KJ nimmt die Jugendarbeit im Kyffhäuserbund als eigenständiger jugendpflegerischer Verband im Sinne des Jugendhilfegesetzes für alle Mitglieder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres wahr.
Die Kyffhäuserjugend gibt sich im Rahmen der Satzung des KB eine eigene Jugendordnung.
Jugendordnung Mai_2011_Zusatz_Okt._2011.[...]
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Die Jugend im Kyffhäuserbund hat eine eigene Internetpräsens.